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Was ist die DSGVO?

Die Datenschutz-Grundverordnung kurz DSGVO genannt ist ein europäischer Rechtsakt in Form einer sog. Verordnung. Diese Verordnungen gelten – anders als Richtlinien – in allen Mitgliedsstaaten der EU unmittelbar. Sie müssen nicht erst durch nationale Gesetze umgesetzt werden. Die vorliegenden 173 Erwägungsgründe erläutern wiederum die jeweiligen Artikel näher und sollen bei der Auslegung helfen. Das Ziel ist der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. (Art. 1 Abs. 1 DSGVO). Der “Gläserne Bürger” soll nicht gegeben sein. Die Datenschutzgrundverordnung regelt wie Unternehmen, Behörden mit personenbezogenen Daten ihrer Besucher, Kunden oder Nutzer richtig umzugehen haben. Neben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gelten in Deutschland weitere Datenschutzgesetze, hierzu zählt auch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Auf Englisch wird die DSGVO als General Data Protection Regulation (GDPR) bezeichnet.

Aus reiner Erfahrung wird es auch durch die Veränderungen in der IT, im Internet etc. immer wieder zu weiteren Anpassungen/Optimierungen kommen.

Warum gibt es die DSGVO?

Bis 2018 galten EU-weit sehr unterschiedliche Regelungen und Standards in Sachen Datenschutz. Mit dem DSGVO-Gesetz wurde nun in der Europäischen Union ein einheitliches Regelwerk geschaffen, das festlegt, wie Unternehmen und Behörden mit der “Verarbeitung” personenbezogener Daten umgehen dürfen.