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Ihr externer Datenschutzbeauftragter

Die Datenschutzberatung von mir für Sie

Sie erhalten von mir eine auf Ihr Unternehmen abgestimmte individuelle Datenschutzberatung. Auf Basis eines festgelegten Stunden- oder Tagessatzes- und/oder einer monatlichen Pauschale mit ggf. zusätzlichem Stundenaufwand berate ich Sie und stehe Ihnen und den Ansprechpartnern:innen im Bereich des Datenschutzes zur Verfügung. Die Dokumentation der TOM (technischen und organisatorischen Maßnahmen), zu dieser Sie verpflichtet sind, wird von mir für Sie übernommen. Sie müssen beachten, dass Sie diese Dokumentation zudem ständig aktualisieren müssen. Ich verfüge über die notwendigen Methoden und Arbeitsmittel Ihnen das Datenschutzmanagement einzuführen oder zu optimieren.

Hinweise / Erläuterungen – externer Datenschutzbeauftragter

Berichterstattung – Management

Durch die unmittelbare Berichterstattung direkt an das Management hat der Datenschutzbeauftragte zusätzlich eine besondere Rolle. Selbstverständlich können Sie einen Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen benennen. Dieser muss ebenfalls die fachlichen Fähigkeiten/Kompetenzen erfüllen die Umsetzung der Vorschriften der DSGVO / BDSG zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit Ihres ggf. vorhandenen Datenschutzbeauftragten (DSB) mit einem externen Datenschutzbeauftragten (DSB) wird sich aus reiner Erfahrung sehr gut ergänzen.

Ausbildung – Arbeitsvertrag

Das Unternehmen muss zudem für die Ausbildung des DSB, für die notwendige Fachliteratur und der damit verbundenen regelmäßigen Weiterbildung mit einer entsprechenden Freistellung des Mitarbeiter:in aufkommen, und der Mitarbeiter:in genießt zudem z. B.: nach (Artikel 6 Nr. 4 BDSG) einen Kündigungsschutz. Zu seinem Arbeitsvertrag muss der Dienstvertrag des Datenschutzbeauftragten gekoppelt werden.

Interessenskonflikt

Schließlich befindet sich der Datenschutzbeauftragte (DSB) bei seinen Entscheidungen u. a. bei TOM wiederholt in einem Interessenskonflikt.
Auch in seinem Tätigkeitsbereich wird die DSGVO umgesetzt. Somit muss er seine eigene Tätigkeit kritisch prüfen/überprüfen. Hier ist der externe Datenschutzbauftragte im Vorteil.

Somit bietet sich unter Beachtung aller Anfangsinvestitonen und Folgeaufwendungen die Bennung eines externen Datenschutzbeauftragen an.

Tagesgeschäft – Entlastung

Ich übernehme für Sie die Aufgabe als Ihr zertifizierter / externer Datenschutzbeauftragter (DSB). Sie können sich um Ihre Mitarbeiter:innen, Kunden, Lieferanten etc. – sprich Ihrem Tagesgeschäft – kümmern. Somit bleiben Sie jederzeit flexibel, sparen viel Zeit in dem Sie die Tätigkeit des Datenschutzes in externe Hände legen und haben zudem einen Ansprechpartner der jederzeit die Belange des Datenschutzes für Sie erledigt.

Fazit: Ich als Ihr zertifzierter – externer Datenschutzbeauftragter bin neutral und befinde mich somit nicht in einem Interessenskonflikt, wenn ich als Angestellter zusätzlich auch als Datenschutzbeauftragter tätig wäre. Denn dieser wird wie oft in vielen Unternehmen parallel auch mit anderen Aufgaben im Hause betraut sein.

Akzeptanz externer Datenschutzbeauftragter (DSB)

Gleichzeitig genießt der externe DSB eine sehr hohe Akzeptanz, und kann zudem objektiv bei allen Beteiligten agieren. Sie erhalten von mir einen regelmäßigen Bericht zu allen von mir durchgefühten Aktivitäten, Maßnahmen zum Datenschutz und sind selbstverständlich stets im Bilde.

Sensibilisierung – personenbezogene Daten

Fazit: Es geht um den Schutz und der damit verbundenen korrekten Verarbeitung personenenbezogener Daten wie: (siehe Artikel 4 DSGVO)

  • Rufnummer
  • E Mailadresse
  • Körpergröße
  • Anschrift
  • Vorname
  • Nachname
  • Dienstliche / geschäftliche E-Mailadresse und/oder Rufnummer
  • Unternehmenszugehörigkeit
  • Kontonummer
  • KFZ Kennzeichen
  • Personalnummer u. a.

Diese Daten müssen nach der DSGVO geschützt sein:

Speicherung – Erhebung – Veränderung – Übermittlung – Einschränkung – Löschung