
DSGVO Strafen / Bußgelder im Datenschutz
Strafen und Bußgelder im Datenschutz (DSGVO):
Verstöße gegen die DSGVO werden mit empfindlichen Bußgeldern gegenüber dem Unternehmen geahndet.
Sanktionen werden nach Artikel (84 DSGVO) umgesetzt. Diese müssen wirksam – verhältnismäßig und abschreckend sein.
Höhe der Sanktionen: siehe (Artikel 83 DSGVO)
Nr. 4 € 10.000.000 oder bis zu 2% des Jahresumsatzes
Nr. 5 € 20.000.000 oder bis zu 4% des Jahresumsatzes