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DSGVO Strafen / Bußgelder im Datenschutz

Strafen und Bußgelder im Datenschutz (DSGVO):

Verstöße gegen die DSGVO werden mit empfindlichen Bußgeldern gegenüber dem Unternehmen geahndet.

Sanktionen werden nach Artikel (84 DSGVO) umgesetzt. Diese müssen wirksamverhältnismäßig und abschreckend sein.

Höhe der Sanktionen: siehe (Artikel 83 DSGVO)
Nr. 4 € 10.000.000 oder bis zu 2% des Jahresumsatzes
Nr. 5 € 20.000.000 oder bis zu 4% des Jahresumsatzes