
Vorteile Benennung externer Datenschutzbeauftragter
Erläuterung / Benennung externer Datenschutzbeauftragter
Ihr Aufwand in Ihrem Unternehmen für zeitaufwändige Schulungen und den damit verbundenen Qualifikationsmaßnahmen inklusive der Einarbeitung in das Thema Datenschutz / DSGVO entfällt. Somit ist die sofortige bzw. unmittelbare Verfügbarkeit gegeben.
Was sind Ihre Vorteile wenn Sie einen externen Datenschutzbeauftragten benennen?
Lesen Sie die nachfolgendenen Anmerkungen:
Rechtssicherheit mit einem externen Datenschutzbeauftragten
Damit ist die Rechtssicherheit und die damit verbundene zügige Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zum Datenschutz sichergesetellt. Sie vermeiden aus möglicher, gegebener Unkenntnis der Vorschriften der DSGVO beeinträchtigende Situationen mit Geschäftspartnern und Behörden.
Ich bin nach Vereinbarung als Ansprechpartner für alle relevanten Fragen / Auskünfte zum Datenschutz gegenüber der Aufsichtsbehörde und allen anderen relevanten Ansprechpartnern erreichbar und kann für Sie die notwendige fachliche Auskunft geben.
kein zusätzliches Personal durch externen Datenschutzbeauftragten erforderlich
Sie benötigen kein zusätzliches Personal und müssen Ihre hierfür vorgesehenen Mitarbeiter:innen freistellen (Unterbrechung des täglichen Geschäfts), die zudem den erweiterten Kündigungsschutz genießen.
Sie haben keine langfristigen Investitionen in die Weiterbildung, Fachliteratur und Zertifizierung, Hotelkosten, Fahrtkosten etc..
Als Ihr externer Datenschutzbeauftragter hafte ich für Beratungsfehler.
Ich arbeite transparent, und vor allem vermeiden Sie mit einem externen Datenschutzbeauftragten den Interessenskonflikt, d.h. Prioritäten bleiben Prioritäten und werden nicht durch andere Situationen in den Hintergrund gedrängt. Zudem sehe ich als externer Datenschutzbeauftragter (DSB) mögliche Lösungsansätze die sonst ggf. nicht gesehen, nicht erkannt oder schlichtweg verborgen bleiben.
Unsere Beratung zeichnet sich durch eine sehr gute und schnelle Kommunikation im Umgang mit Betroffenen, Lieferanten/Partnern und der Aufsichtsbehörde durch den Experten-Status aus.